Unabhängige Versicherungsberater (§34d Abs. 2 Gewerbeordnung) arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis, werden also direkt vom Kunden bezahlt.
Ausschließlichkeitsvertreter, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler (§34d Abs. 1 Gewerbeordnung) erhalten vom Versicherungsunternehmen eine Provision oder Courtage, die aus Ihren Beiträgen finanziert wird.
Wir sind von der Industrie- und Handelskammer Berlin geprüfter und zugelassener Versicherungsberater.
Dadurch kann unsere Beratung objektiv, neutral und tatsächlich unabhängig erfolgen. Mit dieser Zulassung ist es uns gesetzlich verboten, Provisionen, Courtagen oder sonstige Zuwendungen jedweder Art von den Versicherungsgesellschaften anzunehmen. So kann kein Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Versicherungsproduktes entstehen.
Ist Ihre Risikovorsorge ausreichend? Besteht eine Über- oder Unterdeckung?
Wir beziehen die vorhandenen Vorsorgeprodukte mit ein. Hieraus ergeben sich dann unsere unabhängigen Empfehlungen.
Überlassen Sie uns ausgewählte, bereits bestehende Risiko- und Vorsorgeversicherungen für eine kritische Prüfung. Ist eine Fortführung tatsächlich sinnvoll ist oder eine mögliche Alternative attraktiver?
Wir empfehlen Ihnen sinnvollen und erforderlichen Versicherungsschutz.
Durch die Nutzung von provisionsfreien Netto- oder Honorartarifen können wir dabei regelmäßig erhebliche Kostenvorteile erreichen. So konnten wir zum Beispiel für einen Berufsanfänger durch Nutzung eines provisionsfreien Honorartarifs beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Monatsbeitrag rund 100 Euro; 40 Jahre Laufzeit) eine tatsächliche Kostenersparnis unter Berücksichtigung unseres Honorars in Höhe von rund 2.500 Euro realisieren.
Wir optimieren Ihre Versicherungen und erzielen dadurch regelmäßig erhebliche Beitragseinsparungen.
Wir unterstützen Sie zudem im Dialog mit Ihrem Versicherer und übernehmen die erforderliche Korrespondenz.
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